SIMPLECASE

FFP2 Maske für Pflege und Arztpraxis – welche?

Stand:

Die SIMPLECASE-Maske ist persönliche Schutzausrüstung (PSA) nach Verordnung (EU) 2016/425 und in unseren Unterlagen nicht als Medizinprodukt deklariert. Ob sie in einer Pflegeeinrichtung oder Arztpraxis zulässig ist, richtet sich nach den Vorgaben der Einrichtung und der Gefährdungsbeurteilung. Belegt sind FFP2 NR nach EN 149:2001+A1:2009 und das fehlende Ausatemventil (laut SGS-Bericht, Muster Weiß, und Konformitätserklärung).

Einordnung: PSA, kein Medizinprodukt

Die Maske ist eine partikelfiltrierende Halbmaske und fällt unter die PSA-Verordnung (EU) 2016/425. Eine Deklaration als Medizinprodukt findet sich in keiner Unterlage. Wir behaupten sie deshalb nicht.

Was für den Einsatz relevant ist

  • FFP2 NR nach EN 149:2001+A1:2009, CE 0598; Einwegmaske mit empfohlenem Nutzungszeitraum von 4 bis 8 Stunden, höchstens eine Schicht.
  • Kein Ausatemventil (laut SGS-Bericht, Muster Weiß, und Konformitätserklärung). Laut BAuA (baua: Fokus, Januar 2021) filtern Masken ohne Ausatemventil auch die Ausatemluft; eine eigene Prüfung dieser Eigenschaft liegt für die SIMPLECASE-Maske nicht vor.
  • Die Gebrauchsanweisung verweist bei Verwendung in der Industrie auf DGUV 112-190 und den Betriebsarzt.

Pflichten des Arbeitgebers

Die DGUV Regel 112-190 ordnet partikelfiltrierende Halbmasken ohne Ausatemventil in Tabelle 21 der Eingruppierung nach AMR 14.2 «1» zu. Für Gruppe 1 ist laut Regel eine Angebotsvorsorge anzubieten. Geräte der Gruppe 1 gelten laut Begriffsbestimmung der Regel als belastend, wenn sie mehr als 30 Minuten pro Tag gebraucht werden. Maßgeblich bleibt die Gefährdungsbeurteilung der Einrichtung.

Was wir nicht belegen

Wir machen keine Aussage, ob die Maske für bestimmte Tätigkeiten in der Pflege oder in Praxen vorgeschrieben, geeignet oder zugelassen ist. Das müssen die Einrichtung, der Betriebsarzt oder die zuständige Stelle entscheiden.

Externe Quellen

Verwandte Fragen

Die Antworten beruhen auf Zertifikat, Prüfbericht, Gebrauchsanweisung und den genannten Quellen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.